Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DB Mobility Logistics AG; Masped-Schenker Légi és Tengeri Szállitmányozási Kft. - BWB/Z-1191 | Bundeswettbewerbsbehörde

DB Mobility Logistics AG; Masped-Schenker Légi és Tengeri Szállitmányozási Kft.

BWB/Z-1191

09.06.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DB Mobility Logistics AG, Deutschland, beabsichtigt, indirekt 50 % der Anteile an Masped-Schenker Légi és Tengeri Szállitmányozási Kft., Ungarn, und 50 % der Anteile an Masped-Railog Vasúti Szállitmányozási Korlátolt Felelösségü Társaság zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Frachtdienste.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.07.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.07.2010 weggefallen.

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