Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Grünewald Unternehmensverwaltungs GmbH; Agrotex - BWB/Z-1189 | Bundeswettbewerbsbehörde

Grünewald Unternehmensverwaltungs GmbH; Agrotex

BWB/Z-1189

09.06.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Grünewald Unternehmensverwaltungs GmbH beabsichtigt 100%-Anteile an der Firma "Agrotex" SP. z.o.o. pphu mit dem Sitz in Lososina Dolna, Polen, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Fruchtzubereitungen und Fruchtkonzentraten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.07.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

 

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