Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Signal Iduna Gruppe; OVB Holding AG - BWB/Z-1186 | Bundeswettbewerbsbehörde

Signal Iduna Gruppe; OVB Holding AG

BWB/Z-1186

01.06.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Signal Iduna Gruppe (Deutschland) beabsichtigt, indirekt über die Balance Vermittlungs- und Beteiligungs AG (Deutschland) ihre bestehende Beteiligung an der OVB Holding AG (Deutschland) durch den Erwerb von weiteren 17,535% der Anteile auf insgesamt 50,882% aufzustocken.Betroffener Geschäftszweig: Beratung und Vermittlung von Versicherungs- und Finanzprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.06.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.06.2010 weggefallen.

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