Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Newrest Group Holding S.L.; Servirail Austria GmbH - BWB/Z-1182 | Bundeswettbewerbsbehörde

Newrest Group Holding S.L.; Servirail Austria GmbH

BWB/Z-1182

28.05.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Newrest Group Holding S.L. (Palma de Mallorca, Spanien) beabsichtigt, eine 60%ige Beteiligung an und damit alleinige Kontrolle über die neu zu gründende Newrest Rail (Toulouse, Frankreich) und damit indirekt über Servirail - Servicos Restauracao, Catering E Hotelaria, LDA (Portugal), Grand Est Restauration (Frankreich), Finaniziaria Servizi (Italien) sowie Servirail Austria GmbH (Österreich) und über Rail Dienstleistungs & Schlafwagenvermietung GmbH (Österreich) zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Passagierdienstleistungen an Bord von Zügen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.06.2010 weggefallen.

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