Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

J. u. A. Frischeis Gesellschaft m.b.H.; BLUMENFELD Holzhandel GmbH - BWB/Z-1178 | Bundeswettbewerbsbehörde

J. u. A. Frischeis Gesellschaft m.b.H.; BLUMENFELD Holzhandel GmbH

BWB/Z-1178

25.05.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

J. u. A. Frischeis Gesellschaft m.b.H. (Stockerau, Österreich) beabsichtigt, ausschließlich die Handelsware (das Warenlager), nicht jedoch das Anlagevermögen oder sonstige Rechte der im Konkurs befindlichen BLUMENFELD Holzhandel GmbH (Wien, Österreich) zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Holz und Holzwerkstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.06.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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