Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Le Carbone Lorraine SA; Astrium S.A.S.; Boostec S.A. - BWB/Z-1177 | Bundeswettbewerbsbehörde

Le Carbone Lorraine SA; Astrium S.A.S.; Boostec S.A.

BWB/Z-1177

21.05.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Le Carbone Lorraine SA,  nunmehr Mersen S.A. (Frankreich) und Astrium S.A.S. (Frankreich) beabsichtigen, im Wege (i) der Übernahme von 85,26% der Anteile und Stimmrechte an Boostec S.A. (Frankreich) durch Le Carbone Lorraine und (ii) der Einräumung spezifischer Vetorechte auf Syndikatsbasis zugunsten des verbleibenden Minderheitsaktionärs Astrium S.A.S. gemeinsame Kontrolle über Boostec S.A. zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Hochleistungssystemen und -bauteilen aus Siliziumcarbid, insbesondere für optische Weltrauminstrumente (Kameras und Teleskope für Satelliten, Weltraumgeräte und/oder Luftfahrzeuge sowie optische Bodeninstrumente).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.06.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.06.2010 weggefallen.

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