Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Comcast Corporation; General Electric Company; NBC Universal, Inc. - BWB/Z-1174 | Bundeswettbewerbsbehörde

Comcast Corporation; General Electric Company; NBC Universal, Inc.

BWB/Z-1174

17.05.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Comcast Corporation und General Electric Company werden ein Gemeinschaftsunternehmen gründen, in welches General Electric 100% der Anteile an NBC Universal, Inc. einbringen wird, wofür General Electric zuvor noch die ausstehenden 20% der Anteile an NBC Universal, Inc. von Vivendi SA erwerben wird. Das Gemeinschaftsunternehmen wird zu 51% Comcast Corporation und zu 49% General Electric Company gehören.Betroffene Geschäftszweige: TV-Lizenzierung, Online-Werbung, Bewegtbilder für die Veröffentlichung in Kinos und Home Entertainment.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.06.2010 weggefallen.

zurück zur Übersicht