Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BEGAS Energie AG; Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG; Biomassekraftwerk Heiligenkreuz Errichtungs GmbH - BWB/Z-1173 | Bundeswettbewerbsbehörde

BEGAS Energie AG; Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG; Biomassekraftwerk Heiligenkreuz Errichtungs GmbH

BWB/Z-1173

17.05.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft hat die Absicht, 50% der Anteile an der Biomassekraftwerk Heiligenkreuz Errichtungs GmbH an die BEGAS Energie AG abzutreten.Betroffener Geschäftszweig: Markt für die Erzeugung und den Verkauf von Strom und Wärme.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.06.2010 weggefallen.

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