Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

P & V Holding AG; MedMedia Verlag und Mediaservice GmbH; Wolfgang Maierhofer Privatstiftung - BWB/Z-1172 | Bundeswettbewerbsbehörde

P & V Holding AG; MedMedia Verlag und Mediaservice GmbH; Wolfgang Maierhofer Privatstiftung

BWB/Z-1172

12.05.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die P & V Holding Aktiengesellschaft beabsichtigt, eine Beteiligung von 50% an MedMedia Verlag und Mediaservice GmbH von der Wolfgang Maierhofer Privatstiftung zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Information und Kommunikation, speziell Verlagswesen in den Bereichen Fachzeitschriften für Medizin und Gesundheit, Schulbücher und Unterrichtsmittel, sonstige Freizeit- und Fachzeitschriften, Kommunalmedien und sonstiges Verlagswesen sowie Druck von Zeitungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.06.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2010 weggefallen.

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