Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VIENNA INSURANCE GROUP Wiener Städtische Versicherung AG; Sozialbau gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft - BWB/Z-1169 | Bundeswettbewerbsbehörde

VIENNA INSURANCE GROUP Wiener Städtische Versicherung AG; Sozialbau gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft

BWB/Z-1169

07.05.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle an Sozialbau gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft (Wien) durch VIENNA INSURANCE GROUP Wiener Städtische Versicherung AG (Wien).Betroffener Geschäftszweig: Bereitstellen von Wohnraum.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.06.2010 weggefallen.

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