Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Continental Bakeries B.V.; Grabower Süßwaren GmbH; Wolf Süßwaren GmbH; Tomalla Waffelspezialitäten GmbH
BWB/Z-1160
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb sämtlicher Anteile an der Grabower Süßwaren GmbH (Grabow, Deutschland), Wolf Süßwaren GmbH (Arnstadt, Deutschland) und der Tomalla Waffelspezialitäten GmbH (Kühren-Burkartshain, Deutschland) durch Continental Bakeries B.V. (Dordrecht, Niederlande).Betroffener Geschäftszweig: Erzeugnisse und Vertrieb von Brotersatzprodukten und Gebäck.
S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.05.2010.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.05.2010 weggefallen.