Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Weyland GmbH; BLUMENFELD Holzhandel GmbH - BWB/Z-1158 | Bundeswettbewerbsbehörde

Weyland GmbH; BLUMENFELD Holzhandel GmbH

BWB/Z-1158

29.04.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb der wesentlichen Vermögensgegenstände und damit des Unternehmens der im Konkurs befindlichen BLUMENFELD Holzhandel GmbH (Wien) im Wege eines Asset Deals durch eine zu diesem Zweck neu gegründete 100%ige Tochtergesellschaft der Weyland GmbH (Schärding).Betroffener Geschäftszweig: Großhandel sowie die Belieferung von Handwerk und Industrie mit Holzzwischenprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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