Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Axel Springer AG; Ringier AG - BWB/Z-1155 | Bundeswettbewerbsbehörde

Axel Springer AG; Ringier AG

BWB/Z-1155

23.04.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Axel Springer AG, Deutschland, und Ringier AG, Schweiz, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur Zusammenlegung ihrer gegenwärtigen und künftigen Aktivitäten im Bereich Zeitungs- und Zeitschriftenverlag in der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, Serbien und der Slowakischen Republik. Betroffener Geschäftszweig: Medien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.05.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.05.2010 weggefallen.

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