Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Expansion Capital II; Cinterion Wireless Modules Gruppe - BWB/Z-1154 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Expansion Capital II; Cinterion Wireless Modules Gruppe

BWB/Z-1154

22.04.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT Expansion Capital II (St. Peter Port, Guernsey) beabsichtigt, über das Akquisitionsvehikel Tube S.à.r.l. (Luxemburg) sämtliche Anteile an Cinterion Wireless Modules GmbH ( München) sowie die Minderheitsbeteiligungen der Cinterion Wireless Modules Holding GmbH an Cinterion Brazil Comércio de Produtos Electronicos e Assistencia Técnica Ltda. (Sao Paulo) und an Cinterion Wireless Modules India Private Limited (Neu Delhi) zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von drahtlosen M2M-Kommunikationsmodulen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.05.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.05.2010 weggefallen.

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