Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Porr Energy GmbH; INTEGRAL Engineering und Umwelttechnik GmbH; Satrebe Beteiligungsverwaltungs GmbH - BWB/Z-1152 | Bundeswettbewerbsbehörde

Porr Energy GmbH; INTEGRAL Engineering und Umwelttechnik GmbH; Satrebe Beteiligungsverwaltungs GmbH

BWB/Z-1152

20.04.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Porr Energy GmbH (eine indirekte 100%-Tochter der Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr AG) und die INTEGRAL Engineering und Umwelttechnik GmbH (eine 100%-Tochter der INTEGRAL-MONTAGE Anlagen- und Rohrtechnik Gesellschaft m.b.H.) werden sich zu je 50% direkt an der Satrebe Beteiligungsverwaltungs GmbH beteiligen.Betroffener Geschäftszweig: Planung und Errichtung von Gaskraftwerken.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.05.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.05.2010 weggefallen.

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