Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Duropack Aktiengesellschaft; Belisce d.d. - BWB/Z-1150 | Bundeswettbewerbsbehörde

Duropack Aktiengesellschaft; Belisce d.d.

BWB/Z-1150

15.04.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines Aktienpaketes an der kroatischen Belisce d.d., wodurch ein Beteiligungsgrad von 25% überschritten wird und Erwerb von bis zu 100% der Anteile an der Belisce d.d. im Zuge des dadurch ausgelösten Pflichtangebotes nach kroatischem Übernahmerecht durch die Duropack Aktiengesellschaft.Betroffener Geschäftszweig: Papier und Verpackung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.05.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.05.2010 weggefallen.

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