Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BMG RM Investments Luxembourg S.à.r.l.; Cherry Lane Music Publishing Company, Inc.; Cherry Lane Ventures, LLC - BWB/Z-1143 | Bundeswettbewerbsbehörde

BMG RM Investments Luxembourg S.à.r.l.; Cherry Lane Music Publishing Company, Inc.; Cherry Lane Ventures, LLC

BWB/Z-1143

01.04.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BMG RM Investments Luxembourg S.à.r.l. beabsichtigt indirekt, alle Anteile an Cherry Lane Music Publishing Company, Inc. und Cherry Lane Ventures, LLC, einschließlich Tochtergesellschaften, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Musikverlagswesen und Tonträger.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.04.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.04.2010 weggefallen.

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