Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG; Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz - BWB/Z-1134 | Bundeswettbewerbsbehörde

TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG; Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz

BWB/Z-1134

09.03.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG mit Sitz in Innsbruck, Österreich beabsichtigt die Auflösung ihres langfristigen Vertrages über 50% der Kapazitäten an der in ihrem Alleineigentum stehenden Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz mit EnBW Kraftwerke AG mit Sitz in Stuttgart, Deutschland. Damit erlangt TIWAG den Zugriff auf 50% der Kapazitäten der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz.Betroffener Geschäftszweig: Stromproduktion und Stromgroßhandel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.04.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.04.2010 weggefallen.

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