Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Prinzhorn Holding GmbH; W. Hamburger GmbH; Mondi Frohnleiten GmbH - BWB/Z-1130 | Bundeswettbewerbsbehörde

Prinzhorn Holding GmbH; W. Hamburger GmbH; Mondi Frohnleiten GmbH

BWB/Z-1130

05.03.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an der Mondi Frohnleiten GmbH durch die miteinander verbundenen Unternehmen Prinzhorn Holding GmbH (Erwerb von 99%) und W. Hamburger GmbH (Erwerb von 1%). Betroffener Geschäftszweig: Wellpappenrohpapiererzeugung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.04.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.04.2010 weggefallen.

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