Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Medtronic Inc.; Invatec S.P.A.; Fogazzi S.r.l.; Krauth Cardio-Vascular GmbH - BWB/Z-1128 | Bundeswettbewerbsbehörde

Medtronic Inc.; Invatec S.P.A.; Fogazzi S.r.l.; Krauth Cardio-Vascular GmbH

BWB/Z-1128

19.02.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle über Invatec S.P.A. (Italien) sowie Fogazzi S.r.l. (Italien) und Krauth Cardio-Vascular GmbH (Deutschland) durch Medtronic Inc. (Minnesota, USA).Betroffener Geschäftszweig: kardiovaskuläre interventionelle medizinische Geräte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.03.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.03.2010 weggefallen.

zurück zur Übersicht