Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

3i Group plc; Mosaicon S.p.A. - BWB/Z-1126 | Bundeswettbewerbsbehörde

3i Group plc; Mosaicon S.p.A.

BWB/Z-1126

19.02.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

3i Group plc, London, Großbritannien, beabsichtigt, ihre bestehende Beteiligung an Mosaicon S.p.A., Italien, indirekt (über zwei von ihrer Tochtergesellschaft 3i SGR S.p.A., Italien, verwaltete Fonds) auf 64% zu erhöhen und dadurch alleinige Kontrolle über Mosaicon S.p.A. zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von Luxusgütern.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.03.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.03.2010 weggefallen.

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