Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FS Logistics GmbH; Logwin Road+Rail Eastern Europe GmbH; Logwin Road+Rail Austria GmbH - BWB/Z-1125 | Bundeswettbewerbsbehörde

FS Logistics GmbH; Logwin Road+Rail Eastern Europe GmbH; Logwin Road+Rail Austria GmbH

BWB/Z-1125

19.02.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

FS Logistics GmbH (eine 100%-ige Tochtergesellschaft der AUGUSTIN Network GmbH) erwirbt alle Geschäftsanteile an Logwin Road+Rail Eastern Europe GmbH von der Logwin Road+Rail Austria GmbH (99%) sowie der Logwin Holding Aschaffenburg GmbH (1%). FS Logistics GmbH erwirbt den Geschäftsbereich "Netzwerk Austria" in der Form eines asset deals von der Logwin Road+Rail Austria GmbH.Betroffene Geschäftszweige: Logistikdienstleistungen, Speditions- und Frachtdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.03.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.03.2010 weggefallen.

zurück zur Übersicht