Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Carlyle Group; P&I Personal & Informatik AG - BWB/Z-1124 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Carlyle Group; P&I Personal & Informatik AG

BWB/Z-1124

15.02.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Carlyle Group beabsichtigt, ihre bestehende Minderheitsbeteiligung von 29,86% an der P&I Personal & Informatik Aktiengesellschaft im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebotes zu erhöhen und (alleinige) Kontrolle über die P&I Personal & Informatik Aktiengesellschaft zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Markt für Unternehmensanwendungssoftware (EAS Software).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.03.2010 weggefallen.

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