Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Entsorgungslogistik Austria GmbH; Hasenöhrl GmbH; PANNONIA Kiesgewinnung GmbH; Ökologische Bodenaufbereitungs-GmbH - BWB/Z-1123 | Bundeswettbewerbsbehörde

Entsorgungslogistik Austria GmbH; Hasenöhrl GmbH; PANNONIA Kiesgewinnung GmbH; Ökologische Bodenaufbereitungs-GmbH

BWB/Z-1123

10.02.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Entsorgungslogistik Austria GmbH, FN181240f, Freudenauer Hafenstraße 18, 1020 Wien, die Hasenöhrl GmbH, FN227678x, Kristein 51, 4470 Enns und  PANNONIA Kiesgewinnung GmbH, FN144474m, 2475 Neudorf/Parndorf, Werk Lange Mekotte beabsichtigen, eine gemeinsame Gesellschaft mit der Firma Ökologische Bodenaufbereitungs-GmbH zu gründen, wobei jede der oben genannten Gesellschaften je ein Drittel der Geschäftsanteile halten soll.Betroffener Geschäftszweig: Behandlung und Verwertung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Altstoffen und Abfallstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.03.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.03.2010 weggefallen.

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