Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Saint-Gobain Technical Fabrics America, Inc.; New York Wire Company; Root International Europa S.R.L. - BWB/Z-1122 | Bundeswettbewerbsbehörde

Saint-Gobain Technical Fabrics America, Inc.; New York Wire Company; Root International Europa S.R.L.

BWB/Z-1122

09.02.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Saint-Gobain Technical Fabrics America, Inc. (USA) beabsichtigt, Vermögenswerte von New York Wire Company (USA) und von Root International Europa S.R.L. (Italien) zu erwerben.Betroffene Geschäftszweige: Fliegengitterprodukte aus Metall und Glasfaser und dazu passendes Zubehör ("metal and fiberglass insect screen products and related accessoires"); Klebeband-Produkte zur Verfugung und Maschen-Textilwaren aus Glasfasergitter für die äußere thermische Isolierung ("jointing tape products and mesh fabrics products for external thermal insulation made of fiberglass scrim).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.03.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.03.2010 weggefallen.

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