Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mircal Brésil S.A.; Trokarah Participaçoes S.A. - BWB/Z-1121 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mircal Brésil S.A.; Trokarah Participaçoes S.A.

BWB/Z-1121

08.02.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mircal Brésil S.A., 154, rue de l´Université, 75007 Paris (Frankreich) beabsichtigt, (i) sämtliche Anteile an Trokarah Participaçoes S.A., Rio de Janeiro (Brasilien), (ii) unabhängig davon unmittelbar 4,12% der Anteile an PPSA und (iii) sämtliche auf die Kaolin Geschäftstätigkeit von PPSA bezogenen Ausbeutungsrechte und Patente zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: weiße Pigmente (Kaolin, GCC, PCC) für die Beschichtung von Papier.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.03.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmeldung wurde zurückgezogen. Das Kartellgericht hat das Verfahren mit Beschluss am 30.6.2010 beendet.

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