Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Macquarie Group Limited; Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A. - BWB/Z-1118 | Bundeswettbewerbsbehörde

Macquarie Group Limited; Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A.

BWB/Z-1118

05.02.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Macquarie Group Limited, Sydney, Australien, beabsichtigt, durch ihr 100%-iges Tochterunternehmen Macquarie Capital (Europe) Limited, London, England, von der Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A., Luxemburg und deren Tochterunternehmen im Wege der Vermögensübertragung (Asset Deal) den Geschäftsbereich Handel und Vertrieb von Wertpapieren einschließlich des Angebots entsprechender Rechercheergebnisse zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Handel und Vertrieb von Wertpapieren einschließlich des Angebots entsprechender Rechercheergebnisse.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.03.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.03.2010 weggefallen.

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