Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LN-Möbelhandels GmbH; Möbel Gamerdinger Verwaltungs GmbH; Möbel Gamerdinger GmbH & Co KG - BWB/Z-1117 | Bundeswettbewerbsbehörde

LN-Möbelhandels GmbH; Möbel Gamerdinger Verwaltungs GmbH; Möbel Gamerdinger GmbH & Co KG

BWB/Z-1117

01.02.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Geschäftsanteile der Möbel Gamerdinger Verwaltungs GmbH sowie die gesamten Kommandit-Anteile der Möbel Gamerdinger GmbH & Co KG durch LN-Möbelhandels GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Möbeleinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.02.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.02.2010 weggefallen.

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