Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IZD Holding S.à.r.l.; Matrix Austria Holdings I GmbH; IZD Office Center Errichtungs- und Verwaltungs GmbH - BWB/Z-1116 | Bundeswettbewerbsbehörde

IZD Holding S.à.r.l.; Matrix Austria Holdings I GmbH; IZD Office Center Errichtungs- und Verwaltungs GmbH

BWB/Z-1116

29.01.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die IZD Holding S.à.r.l., ein luxemburgisches Gemeinschaftsunternehmen ohne Vollfunktionseigenschaft, an welchem die Signa R.E.C.P. Development "IZD" S.à.r.l. und die IZD Beteiligung S.à.r.l. (daran sind mit 99,50% die R+V Allgemeine Versicherungs AG und die R+V Lebensversicherung AG  beteiligt, die Signa-RECAP Holding & Co Alpha Beteiligungs KG mit 0,50%) mit je 50% beteiligt sind, plant, 100% der Anteile an Matrix Austria Holdings I GmbH und dadurch mittelbar 100% der Anteile an der IZD Office Center Errichtungs- und Verwaltungs GmbH, beide mit Sitz in Österreich, zu erwerben.Betroffene Geschäftszweige: Vermietung und Verwaltung von gewerblichen Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.02.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.02.2010 weggefallen.

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