Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Haselsteiner-Familien-Privatstiftung; de Krassny-Privatstiftung; SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AG - BWB/Z-1114 | Bundeswettbewerbsbehörde

Haselsteiner-Familien-Privatstiftung; de Krassny-Privatstiftung; SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AG

BWB/Z-1114

27.01.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 48% der Aktien der SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AG durch die Haselsteiner-Familien-Privatstiftung sowie Erwerb von 26,03% der Aktien der SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AG durch die de Krassny-Privatstiftung.Betroffener Geschäftszweig: Bankprodukte und Bankdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmeldung wurde am 24.02.2010 zurückgezogen.

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