Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LT Logistik- und Transport-GmbH; Styria Logistik Holding GmbH - BWB/Z-1113 | Bundeswettbewerbsbehörde

LT Logistik- und Transport-GmbH; Styria Logistik Holding GmbH

BWB/Z-1113

25.01.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die LT Logistik- und Transport-GmbH mit dem Sitz in Wien und die Styria Logistik Holding GmbH mit dem Sitz in Graz beabsichtigen die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft, an welcher sie jeweils im Ausmaß von 50% des Stammkapitals beteiligt sein werden.Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb und Verteilung von Tageszeitungen sowie periodischen Druckwerken im Wege des "Stummen Verkaufs" und der Kolportage.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.02.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2010 weggefallen.

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