Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rheinmetall AG; MAN Nutzfahrzeuge AG; Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH - BWB/Z-1112 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rheinmetall AG; MAN Nutzfahrzeuge AG; Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH

BWB/Z-1112

25.01.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung von Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH durch Rheinmetall AG (Düsseldorf, Deutschland) und MAN Nutzfahrzeuge AG (München, Deutschland). In Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH werden der Bereich gepanzerte Radfahrzeuge von Rheinmetall AG und der Geschäftsbereich "Militärische Lastkraftwagen" von MAN Nutzfahrzeuge AG eingebracht.Betroffene Geschäftszweige: gepanzerte Radfahrzeuge und militärische Lastkraftwagen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.02.2010 weggefallen.

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