Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mitsui & Co., Ltd.; Mori Seiki Co., Ltd.; Gildemeister AG; MFS Europe GmbH - BWB/Z-1109 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mitsui & Co., Ltd.; Mori Seiki Co., Ltd.; Gildemeister AG; MFS Europe GmbH

BWB/Z-1109

19.01.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von je 33% der Anteile an MFS Europe GmbH (Deutschland) durch Mori Seiki Co., Ltd. (Japan) und Gildemeister AG (Deutschland).Betroffener Geschäftszweig: Finanzierungsleasingdienste.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.02.2010 weggefallen.

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