Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG AG; Ing. Siegl Installationsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-1108 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG AG; Ing. Siegl Installationsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-1108

18.01.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STRABAG AG, FN 61689w, Ortenburgerstraße 27, 9800 Spittal/Drau beabsichtigt, 100% der Geschäftsanteile an der Ing. Siegl Installationsgesellschaft m.b.H., FN 84721s, 1030 Wien, Rennweg 94 zu übernehmen.Betroffene Geschäftszweige: Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.02.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.02.2010 weggefallen.

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