Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BMG Rights Management (UK) Limited; Stage Three Music Publishing Limited - BWB/Z-1214 | Bundeswettbewerbsbehörde

BMG Rights Management (UK) Limited; Stage Three Music Publishing Limited

BWB/Z-1214

16.07.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.07.2010 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die BMG Rights Management (UK) Limited, Vereinigtes Königreich, eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der BMG RM Investments Luxembourg S.a.r.l., Luxembourg, beabsichtigt, sämtliche Anteile an der Stage Three Music Publishing Limited, Vereinigtes Königreich (und dadurch indirekt sämtliche Vermögenswerte der Stage Three Musik Ltd) zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Musikverlagswesen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.08.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2010 weggefallen.

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