Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BHG Beteiligungsmanagement und Holding GmbH; P.S.K. Beteiligungsverwaltung GmbH; HYPO EQUITY Unternehmensbeteiligungen AG - BWB/Z-1009 | Bundeswettbewerbsbehörde

BHG Beteiligungsmanagement und Holding GmbH; P.S.K. Beteiligungsverwaltung GmbH; HYPO EQUITY Unternehmensbeteiligungen AG

BWB/Z-1009

31.07.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BHG Beteiligungsmanagement und Holding GmbH, mit dem Sitz in Linz, P.S.K. Beteiligungsverwaltung GmbH, mit dem Sitz in Wien, und HYPO EQUITY Unternehmensbeteiligungen AG, mit dem Sitz in Bregenz, beabsichtigen von der Management Trust Holding Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Wien, die von ihr an der ATHENA Zweite Beteiligungen AG gehaltenen Aktien zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Gastronomie sowie Erzeugung von Sport-  und Freizeitmode.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.08.2009 weggefallen.

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