Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BHG Beteiligungsmanagement und Holding GmbH; GO Gaststättenbetriebs GmbH - BWB/Z-1006 | Bundeswettbewerbsbehörde

BHG Beteiligungsmanagement und Holding GmbH; GO Gaststättenbetriebs GmbH

BWB/Z-1006

24.07.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 50,1 % der Geschäftsanteile an GO Gaststättenbetriebs GmbH, Linz, von Gourmet Catering Service GmbH, Linz, sowie 49,9 % an GO Gaststättenbetriebs GmbH, Linz, von Gourmet Catering Service GmbH & Co KG, Linz, durch BHG Beteiligungsmanagement und Holding GmbH, Linz.Betroffener Geschäftszweig: Gastronomie, Catering.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2009 weggefallen.

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