Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hypo-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H.; Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft - BWB/Z-1005 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hypo-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H.; Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft

BWB/Z-1005

24.07.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz, Österreich, beabsichtigt den Erwerb einer 25%-Beteiligung an der Hypo-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. Dadurch erhöht Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft ihre Beteiligung an der Hypo-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. auf 37,5 %.Betroffener Geschäftszweig: Bankgeschäfte - Verwaltung von Kapitalanlagefonds (Investmentgeschäft).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2009 weggefallen.

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