Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BWT Aktiengesellschaft; P & LS Beteiligungs GmbH - BWB/Z-1003 | Bundeswettbewerbsbehörde

BWT Aktiengesellschaft; P & LS Beteiligungs GmbH

BWB/Z-1003

23.07.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an der P & LS Beteiligungs GmbH durch BWT Aktiengesellschaft gemäß dem zwischen BWT und der Verkäuferin Christ Walter Technology AG abgeschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag vom 14.7.2009. P & LS ist alleinige Gesellschafterin der P & LS Holding GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Wasserbehandlungsanlagen für Industrieunternehmen und Kommunen sowie Herstellung von Produktionssystemen und Prozessequipment für die Biotech- und Pharmaindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.08.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2009 weggefallen.

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