Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Morawa Holding GmbH; Leykam Buchhandelsgesellschaft m.b.H.; Leykam Medien AG; Media Süd-Ost Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. Nfg. & Co KG
BWB/Z-1002
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Morawa Holding GmbH, eine 100%-Tochter der Buchhandlung und Zeitungsbüro Morawa & Co., beabsichtigt den Erwerb von 49 % der Anteile an der Leykam Buchhandelsgesellschaft m.b.H. per 1.1.2010; bis dahin verpflichten sich die veräußernden Gesellschafter ihr Stimmrecht gemäß den Weisungen der Morawa Holding GmbH ausüben, wodurch die Kontrollmöglichkeit der Leykam Medien AG, die aufgrund des gesellschaftsvertraglich geregelten Mehrheitserfordernisses von drei Viertel der abgegebenen Stimmen bei Gesellschafterbeschlüssen gegeben ist, wegfällt. Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Büchern, Zeitungen und Zeitschriften.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.08.2009.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2009 weggefallen.