Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

JT International SA; JT International Netherlands; JT International Holding BV; Tribac Leaf Ltd - BWB/Z-999 | Bundeswettbewerbsbehörde

JT International SA; JT International Netherlands; JT International Holding BV; Tribac Leaf Ltd

BWB/Z-999

14.07.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

JT International SA, JT International Netherlands BV und JT International Holding BV beabsichtigen, im Wege des Erwerbs einer Reihe von Tochterunternehmen der Tribac Leaf Ltd im Wesentlichen deren gesamtes Geschäft zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Verarbeitung und Verkauf von Tabakblättern.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2009 weggefallen.

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