Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EnBW Energie Baden-Württemberg AG; VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft - BWB/Z-994 | Bundeswettbewerbsbehörde

EnBW Energie Baden-Württemberg AG; VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft

BWB/Z-994

07.07.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Deutschland, beabsichtigt, eine nichtkontrollierende Beteiligung in Höhe von 47,89 % an der VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft, Deutschland, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Handel mit Erdgas.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2009 weggefallen.

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