Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

United Motors & Heavy Equipment Co. (LLC); Carrier Transicold Austria GmbH - BWB/Z-986 | Bundeswettbewerbsbehörde

United Motors & Heavy Equipment Co. (LLC); Carrier Transicold Austria GmbH

BWB/Z-986

23.06.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

United Motors & Heavy Equipment Co. (LLC) beabsichtigt, über seine 100%ige Tochtergesellschaft Airconditioning & Heating International FZE und über seine indirekt kontrollierte Tochtergesellschaft AHI CARRIER GmbH, die Kontrolle über bestimmte Vermögenswerte, die das Vertriebsgeschäft von Wohn-, gewerblichen und industriellen Heizungs-, Lüftungs- und Klimasystemen und Zubehör der Carrier Transicold Austria GmbH ausmachen, zu erwerben. Betroffene Geschäftszweige: Heizungs-, Lüftungs- und Klimasysteme und Zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.07.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.07.2009 weggefallen.

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