Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen-Invest-Gesellschaft m.b.H.; LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG - BWB/Z-985 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen-Invest-Gesellschaft m.b.H.; LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG

BWB/Z-985

22.06.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 14,95% des Grundkapitals der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien, durch Raiffeisen-Invest-Gesellschaft m.b.H., Wien, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft, wodurch sich der Anteil der Raiffeisen-Invest-Gesellschaft m.b.H. von 15,46% auf 30,41% erhöht.Betroffene Geschäftszweige: Mühlenprodukte, Produktion von Einzelfuttermitteln sowie Verkaufsdienstleistungen durch Automaten (Vending).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.07.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.07.2009 weggefallen.

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