Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG (VERBUND); Kraftwerksgruppe Inn GmbH - BWB/Z-984 | Bundeswettbewerbsbehörde

Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG (VERBUND); Kraftwerksgruppe Inn GmbH

BWB/Z-984

22.06.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

(Indirekter) Erwerb von 100% der Anteile an der Kraftwerksgruppe Inn GmbH durch die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft von der E.ON Wasserkraft GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Stromerzeugung in Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.07.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.07.2009 weggefallen.

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