Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SPAR Österreichische Warenhandels-AG; Super-M Löcker GmbH - BWB/Z-983 | Bundeswettbewerbsbehörde

SPAR Österreichische Warenhandels-AG; Super-M Löcker GmbH

BWB/Z-983

22.06.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des Geschäftsanteils von Peter Löcker, 1010 Wien, an der Super-M Löcker GmbH, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 321744d, Tiefer Graben 9/21, 1010 Wien, durch SPAR Österreichische Warenhandels-AG, Salzburg.Betroffener Geschäftszweig: Lebensmitteleinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.07.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.07.2009 weggefallen.

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