Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SARPEDON Management Consulting GmbH; UIAG Automotive Beteiligungs GmbH i.G.; Peguform Luxembourg Holding S.à.r.l. - BWB/Z-980 | Bundeswettbewerbsbehörde

SARPEDON Management Consulting GmbH; UIAG Automotive Beteiligungs GmbH i.G.; Peguform Luxembourg Holding S.à.r.l.

BWB/Z-980

16.06.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von 89,81% der Anteile und damit der alleinigen Kontrolle über die Peguform Luxembourg Holding S.à.r.l., Luxemburg, durch die SARPEDON Management Consulting GmbH, Wien, Österreich sowie der restlichen 10,19% der Anteile an der Peguform Luxembourg Holding S.à.r.l. durch die UIAG Automotive Beteiligungs GmbH i.G., Wels, Österreich.Betroffener Geschäftszweig: Automobilzulieferindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.07.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.07.2009 weggefallen.

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