Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG; Groupe Arthur Bonnet S.A.S. - BWB/Z-979 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG; Groupe Arthur Bonnet S.A.S.

BWB/Z-979

15.06.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG, Waldstraße 53-57, 33415 Verl, Deutschland, beabsichtigt, von der Snaidero Rino SpA, Viale Rino Snaidero 15, 33030 Majano (Du), Italien, 30% der Geschäftsanteile der Groupe Arthur Bonnet S.A.S., Route de Nantes, 85660 St. Philibert de Bouaine, Frankreich, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Einbauküchen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.07.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.07.2009 weggefallen.

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