Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

International Automotive Components Group, LLC; Stankiewicz GmbH; Gimotive GmbH - BWB/Z-978 | Bundeswettbewerbsbehörde

International Automotive Components Group, LLC; Stankiewicz GmbH; Gimotive GmbH

BWB/Z-978

12.06.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der alleinigen Kontrolle über den Geschäftsbetrieb und bestimmte Beteiligungen der insolventen Stankiewicz GmbH sowie der insolventen Gimotive GmbH durch 100%ige Tochtergesellschaften der International Automotive Components Group, LLC sowie Option auf Erwerb einer weiteren Beteiligung der genannten Unternehmen.Betroffener Geschäftszweig: Markt für Schallisolation von Kraftfahrzeugen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.07.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.06.2009 weggefallen.

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