Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

International Petroleum Investment Company; Compania Espanola de Petroleos S.A. - BWB/Z-977 | Bundeswettbewerbsbehörde

International Petroleum Investment Company; Compania Espanola de Petroleos S.A.

BWB/Z-977

12.06.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

International Petroleum Investment Company, Vereinigte Arabische Emirate, beabsichtigt, 37,527% der ausgegebenen Anteile an Compania Espanola de Petroleos S.A., Spanien, zu erwerben und dadurch sein bereits bestehendes Investment auf insgesamt 47,062% zu erhöhen.Betroffene Geschäftszweige: Herstellung und Verkauf von Aceton, Phenol, Propylen, Benzol und Naphtha.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.07.2009 weggefallen.

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